FATCA soll Steuerverkürzungen durch Foreign Financial Institutions verhindern

Durch das Foreign Account Tax Compliance Act, das am 1. Juli 2013 in Kraft tritt, sind die Foreign Financial Institutions dazu verpflichtet, auf Basis einer vertraglichen Regelung mit der US-amerikanischen Steuerbehörde (IRS) zu kooperieren. Durch deren verschärfte Mitwirkungs-, Dokumentations- und Meldeverpflichtungen sollen Steuerverkürzungen verhindert werden.

FATCA dient der erweiterten Erfassung von Vermögenswerten von in den USA steuerpflichtigen Personen und Gesellschaften auf Konten im (US-) Ausland. Somit werden Konten hinsichtlich einer potenziellen Steuerpflicht überprüft. Des Weiteren können regelmäßig detaillierte Meldungen  über die als steuerpflichtig kategorisierten Konten und Zahlungen an die IRS übermittelt werden, dies muss der Kontoinhaber allerdings bewilligen. Mit diesen neuen Maßnahmen geht FATCA weit über die bisherigen Regelungen des Qualified Intermediary Regimes hinaus, da neben Banken und Investmentgesellschaften auch Versicherungen und viele andere Finanzmarktakteure betroffen sind. Auch der Begriff des „Account“ (Konto) wurde erheblich erweitert und umfasst nun auch Einlagekonten, Depots, Beteiligungen sowie bestimmte Versicherungsverträge.

Umsetzung der FATCA-Anforderungen wird teuer

Alle  Foreign Financial Institutions müssen die FATCA-Anforderungen erfüllen, das heißt, sie müssen sich dazu verpflichten, ihre Kunden zu überprüfen sowie US-Steuerpflichtige direkt an das amerikanische Finanzamt zu melden. Die Umsetzung der FATCA-Anforderungen wird teuer und vor allem auch aufwändig. Marcus Frei, Experte für den Finanzbereich bei der Unternehmensberatung „Accenture“, äußerte sich zu diesem Thema wie folgt: „Die neuen Regelungen sind für die Finanzbranche eine echte Herausforderung. Das kostet die Institute eine Stange Geld, ohne dass sie irgendeinen Vorteil durch die neuen Vorschriften haben.“

Harte Strafe bei Nichtteilnahme

Verweigert ein FFI die Kooperation mit der IRS, werden alle ihre Wertpapiererlöse aus US-Wertpapieren mit einer Strafsteuer (sog. Quellensteuer) von 30 Prozent belegt. Somit sind alle Kunden des FFIs sowie deren Eigengeschäfte von dem FATCA-Abzug betroffen.